Betriebsrente klar regeln
Mehr Rechtssicherheit und Transparenz mit einer Versorgungsordnung!
Die Betriebsrente oder auch betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmer wie Arbeitgeber starke Vorteile.
Für den Arbeitnehmer wird neben der gesetzlichen Rentenversicherung, welche den meisten Personen im Alter nicht ausreicht, eine Altersvorsoge in Kooperation mit dem Arbeitgeber aufgebaut. Ob durch eine vom Arbeitgeber finanzierte Direktversicherung oder eine durch den Arbeitnehmer finanzierte Entgeltumwandlung, beide profitieren von finanziellen Vorteilen und der Arbeitgeber bietet damit sogenannte Social Benefits für den Mitarbeiter. Dies fördert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und kann zur MItarbeiterbindung beitragen.
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Die Versorgungsordnung regelt die Betriebsrente
An eine betriebliche Altersversorgung werden viele Anforderungen gestellt. Die Versorgungsordnung regelt die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. So kann der Arbeitgeber die Betriebsrente auf seine Bedürfnisse zuschneiden. Es entsteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr Transparenz und Rechtssicherheit.
Gute Gründe für eine Versorgungsordnung
Mit einer Versorgungsordnung regelt der Arbeitgeber seine Rechte und Pflichten und die des Mitarbeiters. So kann er später notwendige Änderungen leichter umsetzen und erfüllt zudem die Nachweispflicht einer arbeitsrechtlichen Zusage. Das kann beispielsweise geregelt werden:
• Umsetzung des Rechtsanspruchs des Mitarbeiters auf Entgeltumwandlung
• Gruppenbildung von Leitenden, Fachkräften und Arbeitern zur bedarfsgerechten Versorgung
• Gleichbehandlung der Mitarbeiter
• Höhe der Beiträge und Leistungen
• Höhe der Aufwendungen des Arbeitgebers, z.B. Arbeitgeberzuschuss
• Überstunden-Regelung
• Betriebsrente statt vermögenswirksamer Leistungen
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