Nachweisgesetz

Seit dem 01. August 2022 verlangt der Gesetzgeber mit der Verschärfung des Nachweisgesetzes, dass viele (neue) Informationen durch den Arbeitgeber innerhalb enger Fristen bei Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses erteilt werden. Das trifft insbesondere auch die betriebliche Altersversorgung, die ebenfalls zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen zählt, über die Informiert werden muss – Zuwiderhandlungen gegen das Nachweisgesetz können mit einem Bußgeld von bis zu 2.000,00 Euro pro Mitarbeiter belegt werden.

Dieses Gesetz verpflichtet Sie als Arbeitgeber, viele Themen umfassend schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Als Arbeitgeber sollten Sie daher sicherstellen, dass Sie Ihre Verpflichtungen nach dem Nachweisgesetz arbeitsrechtlich haftungssicher erfüllen.

Unser Büro hat sich seit über 15 Jahren insbesondere auf die Beratung im Bereich der betrieblichen Versorgung spezialisiert. Unser Ziel ist es, Unternehmen zu unterstützen, ihre Mitarbeiter bestmöglich zu fördern und gleichzeitig den Betrieb vor künftigen Ansprüchen zu schützen.
 
Wir arbeiten dazu eng mit einer der führenden Rechtsanwaltskanzleien auf dem Fachgebiet zusammen, um unseren Kunden die bestmögliche Beratung und rechtssichere Gestaltung durch eine Versorgungsordnung zu gewährleisten.

Das wichtigste im Überblick:

Mit einer Begutachtung Ihrer Situation in der betrieblichen Altersversorgung profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
 

  • Vermeidung von Haftungsrisiken für Sie als Arbeitgeber

  • Rechtsanwaltliche Hilfe bei der Erstellung einer haftungssicheren Versorgungsordnung

  • Nutzung der 30% Arbeitgeberförderung für die betriebliche Altersversorgung

Rechtliche Aspekte:


In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22. November 2016 (Az.: 3 AZR 439/15) wurde klargestellt, dass der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen, ob und in welcher Höhe er sich an einer BAV beteiligt. Diese Mitteilung muss dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zugehen.
Das BAG hat in diesem Urteil auch festgestellt, dass die schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung ist, da sie ihm ermöglicht, sich über die Modalitäten der BAV zu informieren und gegebenenfalls weitere Schritte zu unternehmen.


Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass sie ihre Verpflichtungen nach dem Nachweisgesetz erfüllen und ihren Mitarbeitern fristgerecht schriftliche Mitteilungen zur BAV zukommen lassen. Durch die Erfüllung dieser Pflichten können rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden und das Vertrauen der Mitarbeiter in den Arbeitgeber gestärkt werden.


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