Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Das Ziel der Gesetzesreform ist eine stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben. Voraussetzung dafür ist, der Betrieb spart bei Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge (i.d.R. ca. 20 %) ein. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber diese eingesparten Sozialabgaben in Form eines pauschalen Zuschusses von bis zu 15 % zur bAV an den Arbeitnehmer weitergeben. Diese Zuschusspflicht gilt seit 1.1.2022 nun für alle Verträge bei Entgeltumwandlungen zugunsten einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds. 

 
Die Struktur der betrieblichen Altersversorgung führt immer zu besonderen arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dazu haben wir in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt der betrieblichen Vorsorge prozessorientierte Lösungen für mittelständige Betriebe ausgearbeitet, um eine effiziente, rechts- und haftungssichere betriebliche Altersversorgung einrichten und verwalten zu können. In Zeiten von Fachkräftemangel und sinkenden Renten ist die betriebliche Vorsorge eine wichtige Säule, um Ihre Mitarbeiter zu Unterstützen und zu fördern. Mit unserer Beratung helfen wir unseren Kunden dabei.


Unsere Beratung

Wir übernehmen die Prüfung, ob und inwiefern Sie von dieser Gesetzgebung betroffen sind und sorgen für Haftungssicherheit und eine fachgerechte Umsetzung.
Von der Rechtsanwaltskanzlei wird für Ihren Betrieb ein Kurzgutachten erstellt, welches uns als Grundlage für die Beratung dient. Inzwischen ist allgemein bekannt, dass der Arbeitgeber erhebliche Pflichten in der betrieblichen Altersversorgung zu erfüllen hat. Dazu gehören vor allem Hinweis- und Informationspflichten durch den Betrieb. Versäumnisse können mit großen finanziellen Konsequenzen für das Unternehmen verbunden sein. Dem sollte man vorbeugen.
 
Ein Beratung zur Risikoanalyse dient dem Betrieb dazu, festzustellen, ob im konkreten Einzelfall Haftungsrisiken bestehen, die über das gesetzlich vorgegebene Maß hinausgehen, und ob Handlungsbedarf besteht oder nicht.

 

Information zur Verjährung

§ 18a Betriebsrentengesetz (Verjährung)
"Der Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung verjährt nach 30 Jahren." Eine beachtliche Zeitspanne, über die Unternehmen Haftungsrisiken mit sich tragen können.


Nutzen Sie Ihre Vorteile 

  • Ein fester Ansprechpartner für Ihre gesamte Abwicklung und Betreuung der betriebliche Vorsorge
  • Komplette Abwicklung und Prüfung aus einer Hand
  • Telefonisch erreichbar 07:00 - 19:00 Uhr
  • Spezielle Sonderkonditionen
  • Erstellung von persönlichen und maßgeschneiderten Angeboten



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    Für Beratungsgespräche stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung zur Verfügung.

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